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Amtsgericht Ratzeburg

Amtsgericht Ratzeburg widerspricht BGH-Urteil zu den Sanktionen für Meldeverstöße

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ihre Photovoltaik-Anlagen erst verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben, können jetzt wieder auf mildere Sanktionen hoffen. In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Ratzeburg dem BGH widersprochen, wonach Anlagenbetreiber bei Meldeversäumnis 100 Prozent der EEG-Vergütung zurückzahlen müssen. Das Amtsgericht Ratzeburg plädiert stattdessen 20 Prozent und bezieht sich dabei auf den Willen des Gesetzgebers.