Ein Runder Tisch erörterte Unklarheiten bei der finanziellen Beteiligung der Standortgemeinden von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Voraussetzung für eine EEG-Förderung ist, dass der Zaun ursprünglich zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde. Dann fällt die daran befestigte Photovoltaik-Anlage unter Paragraf 48 des EEG.
Die Schlichtungsstelle des Bundeswirtschaftsministeriums hat sich mit den Kosten für einen Zählertausch nach der Installation einer Photovoltaik-Anlage beschäftigt. Die Preisobergrenzen gelten der Empfehlung zufolge auch, wenn der Zählertausch nach dem Einbau eines Stecker-Solar-Gerätes erforderlich wird.
Mit dem EEG 2023 gibt es Änderungen bei Floating-Photovoltaik-Anlagen. Grundsätzlich ist es auch möglich, eine schwimmende Photovoltaik-Anlage als bauliche Anlage zu errichten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist die eigene Photovoltaik-Anlage erst einmal auf dem Dach, soll es nach dem Willen der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber am besten sofort losgehen mit der Stromerzeugung. Doch leider lässt der neue Zähler manchmal auf sich warten. Mit dem Schiedsspruch vom 8.2.2022 (2021/28-IX) hat die Clearingstelle EEG|KWKG nunmehr klargestellt, dass der Zeitpunkt der Zählersetzung für die EEG-Vergütung grundsätzlich […]
Bei geförderten Freiflächenanlagen in einem 200 Meter breiten Streifen parallel zu Autobahnen und Schienenwegen kann der im EEG 2021 vorgeschriebene 15-Meter-Korridor frei platziert werden. Allerdings muss der Bereich nicht nur bei Inbetriebnahme der Anlage freigehalten werden, sondern während des gesamten Förderzeitraums.
Für die gegenwärtig verfügbaren Modultypen geht die Clearingstelle davon aus, dass Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 21 Kilowatt Leistung nicht mehr als 30 Megawattstunden Strom pro Kalenderjahr erzeugen können und somit die Bagatellgrenze für die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage nicht überschritten wird. Aber auch bei größeren Anlagen bis 30 Kilowatt müsse die Erzeugung nicht zwingend messtechnisch erfasst werden.
Die verspätete Meldung einer Photovoltaik-Anlage an die Bundesnetzagentur wird nur noch mit einer Reduzierung der EEG-Vergütung um 20 Prozent sanktioniert. Die frühere Sanktionsnorm, wonach die Vergütung für die Dauer des Meldeverstoßes „auf Null“ verringert wurde, gilt spätestens seit dem Energiesammelgesetz nicht mehr — und zwar unabhängig davon, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Das […]
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat für das seit geraumer Zeit zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern schwebende Streitthema der Förderung von 750 Kilowatt-Solaranlagen, die durch zeitnahen Zubau von Photovoltaik-Anlagen erweitert werden, Klarheit geschaffen und die Auffassung der Anlagenbetreiber bestätigt. Erste Netzbetreiber zahlen zwischenzeitlich bereits die unrechtmäßig zurückgehaltenen Förderungen aus.
In einem Musterverfahren ist nun eine Entscheidung getroffen worden, die Investoren und Betreibern von Photovoltaik-Anlagen sowie Netzbetreibern neue Rechtssicherheit geben soll. Es ist möglich eine Freiflächenanlage bis 750 Kilowatt mit einer Ausschreibungsanlage zu kombinieren und dennoch eine separate Marktprämie zu erhalten.