Insgesamt beurteilen Juristen abweichende Preise für Neu- und Bestandskunden in der Grundversorgung jedoch unterschiedlich. Die Landgerichte Berlin und Köln beispielsweise sehen in dieser Praxis keinen Verstoß gegen geltendes Recht.
Mit Abmahnung waren die Verbraucherschützer gegen die Aufspaltung von Grundversorgungstarifen bei Strom und Gas gegen drei Unternehmen vorgegangen. Rheinenergie hält sein Vorgehen angesichts der stark gestiegenen Börsenstrompreise und der vielen Neukunden aufgrund der Insolvenz von anderen Energielieferanten für zulässig. Zudem war es nur eine vorübergehende Lösung.