Das Webportal ist nach Ansicht der Bonner Behörde nun bereit und wird am 31. Januar freigeschaltet. Um es nicht gleich zu überlasten, haben die Betreiber bestehender Anlagen zwei Jahre Zeit, ihre Systeme zu registrieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, bei bereits gemeldeten Anlagen mit der Registrierung für das Marktstammdatenregister bis zum zweiten Halbjahr 2019 zu warten. Die Meldepflicht besteht auch für Stecker-Solar-Module. Eine Ausnahme besteht nur für Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen.
Bis Ende April erhöhte sich die Zahl der EEG-Batteriespeicher auf gut 6000. Dies ist weiterhin nur ein Bruchteil der mehr als 80.000 in Deutschland installierten Photovoltaik-Heimspeicher sowie der übrigen Batteriespeicher.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht seit kurzem auch eine Liste mit gemeldeten EEG-Speichersystemen. Darin sind bislang aber nur ein Bruchteil der in Deutschland installierten Photovoltaik-Heimspeicher verzeichnet. Momentan müssen die Betreiber keine Bußgelder fürchten, wenn sie ihre Batteriespeicher erst verspätet melden. Ausnahmen bei der Meldepflicht gibt es für „wirkliche Insellösungen“.
Für alle seit August 2014 in Betrieb genommenen Speichersysteme besteht eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur, auch wenn das Marktstammdatenregister noch nicht verfügbar ist. Nach der jüngsten Aktualisierung sind bislang 3452 EEG-Batteriespeicher mit knapp 17,8 Megawatt Bruttoleistung im Verzeichnis der Behörde enthalten und damit nur ein Bruchteil der installierten Systeme.