Die meisten Pachtverträge für die privaten Photovoltaik-Dachanlagen sollen durch einen neuen Dienstleister fortgesetzt werden. Sechs Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Nachfolgegesellschaft von MEP Solar Miet & Service III ist damit ein erstes Zwischenziel erreicht.
Das Amtsgericht München hat gegen das früher unter MEP Solar Miet & Service III GmbH firmierende Unternehmen RexXSPI GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Darauf machte die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.
Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat der Münchner Anbieter von Photovoltaik-Pachtmodellen erklärt, bestimmte Klauseln seiner Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Dazu gehört, die Abbuchung der Miete, ohne dass die Photovoltaik-Anlage Solarstrom für den Kunden produziert. Dies gilt nicht nur für Neukunden, sondern auch Bestandskunden.