Die Bundesnetzagentur hat den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie geändert. Künftig soll der Zuschlagswert neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigen.
Die Behörde hat neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungsfristen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve eingeführt. Damit sollen erneuerbare Energien künftig verstärkt am Regelenergiemarkt teilnehmen.